Leistung · Behandlungspflege

Behandlungspflege – medizinische Versorgung zuhause

Ärztlich verordnete Pflegeleistungen, fachgerecht durchgeführt von unseren Pflegefachkräften – in enger Absprache mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse.

Medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung

Behandlungspflege ist die medizinische Versorgung, die Ihr Arzt verordnet – durchgeführt bei Ihnen zuhause. Unsere Pflegefachkräfte arbeiten dabei eng mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen, damit Ihre Versorgung sicher und lückenlos ist.

  • Wundversorgung: Fachgerechte Versorgung akuter und chronischer Wunden inklusive Verbandswechsel
  • Medikamentengabe: Richten und Verabreichen der verordneten Medikamente
  • Injektionen: z. B. Insulin oder Thrombosespritzen nach ärztlicher Anordnung
  • Weitere verordnete Leistungen: nach individueller ärztlicher Verordnung

Wir unterstützen beim Antrag

Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Klingt kompliziert? Muss es nicht sein: Gerne beraten wir Sie schon im Vorfeld über Durchführbarkeit und Notwendigkeit – und unterstützen Sie beim Antrag an Ihre Krankenkasse.

24/7 auch bei Notfällen

Unsere Rufbereitschaft ist rund um die Uhr erreichbar – an Wochenenden und Feiertagen. So sind Sie auch außerhalb der geplanten Einsätze abgesichert.

Enge Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt

Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen Ihnen, Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen. Veränderungen Ihres Gesundheitszustands dokumentieren wir sorgfältig und stimmen die Versorgung fortlaufend mit Ihrer Arztpraxis ab.

Ihre Vorteile

Darauf können Sie sich verlassen

Auf Verordnung

Ärztlich verordnet – von der Krankenkasse getragen. Wir helfen beim Antrag.

Fachkräfte

Durchführung durch qualifizierte Pflegefachkräfte.

Notfall-Erreichbarkeit

Rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wer verordnet die Behandlungspflege?
Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt stellt die Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Mit dieser Verordnung beantragen wir die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse – dabei unterstützen wir Sie komplett.
Was kostet mich die Behandlungspflege?
Ärztlich verordnete und von der Krankenkasse genehmigte Behandlungspflege wird von der Krankenkasse getragen; je nach Versicherung kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Wir klären das vorab transparent mit Ihnen.
Kann Behandlungspflege mit Grundpflege kombiniert werden?
Ja, das ist sogar der Regelfall. Viele unserer Patienten erhalten beide Leistungen aus einer Hand – vom selben vertrauten Team.
Weitere Leistungen

Alles aus einer Hand

Wir freuen uns auf Sie

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Ein Anruf genügt. Wir hören zu, beraten Sie ehrlich und finden gemeinsam die Versorgung, die zu Ihrem Leben passt.

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