Wer Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, benötigt regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI. Wir führen sie durch – kompetent, verständlich und bei Ihnen zuhause.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen versorgt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. Der Besuch sichert die Qualität der häuslichen Pflege – und ist vor allem eines: eine echte Hilfe für pflegende Angehörige.
Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an und gibt praktische Tipps: zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln, Entlastungsangeboten und Leistungen der Pflegekasse. Im Anschluss bestätigen wir den Einsatz gegenüber Ihrer Pflegekasse – fertig.
Die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI trägt die Pflegekasse vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten – wichtig ist nur, die Fristen einzuhalten, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird.
Wir nutzen den Besuch nicht als Pflichttermin, sondern als Chance: Viele Familien erfahren erst im Gespräch, welche Leistungen und Entlastungen ihnen eigentlich zustehen. Fragen Sie uns – wir erklären es verständlich.
Kein Behördendeutsch – wir beraten auf Augenhöhe.
Wir übernehmen den Nachweis gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Flexibel planbar – rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Frist.
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Zur LeistungEin Anruf genügt. Wir hören zu, beraten Sie ehrlich und finden gemeinsam die Versorgung, die zu Ihrem Leben passt.