Leistung · Beratung § 37.3 SGB XI

Beratungsbesuche – Sicherheit für die Pflege zuhause

Wer Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, benötigt regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI. Wir führen sie durch – kompetent, verständlich und bei Ihnen zuhause.

Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37.3?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen versorgt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. Der Besuch sichert die Qualität der häuslichen Pflege – und ist vor allem eines: eine echte Hilfe für pflegende Angehörige.

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich ein Beratungsbesuch
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich ein Beratungsbesuch
  • Pflegegrad 1: freiwillig – einmal pro Halbjahr möglich

So läuft der Besuch ab

Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an und gibt praktische Tipps: zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln, Entlastungsangeboten und Leistungen der Pflegekasse. Im Anschluss bestätigen wir den Einsatz gegenüber Ihrer Pflegekasse – fertig.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI trägt die Pflegekasse vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten – wichtig ist nur, die Fristen einzuhalten, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird.

Beratung, die weiterhilft

Wir nutzen den Besuch nicht als Pflichttermin, sondern als Chance: Viele Familien erfahren erst im Gespräch, welche Leistungen und Entlastungen ihnen eigentlich zustehen. Fragen Sie uns – wir erklären es verständlich.

Ihre Vorteile

Darauf können Sie sich verlassen

Verständlich erklärt

Kein Behördendeutsch – wir beraten auf Augenhöhe.

Direkt bestätigt

Wir übernehmen den Nachweis gegenüber Ihrer Pflegekasse.

Termin nach Wunsch

Flexibel planbar – rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Frist.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch verpasse?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall streichen. Rufen Sie uns rechtzeitig an – wir finden schnell einen Termin und erinnern Sie auf Wunsch an die nächste Frist.
Muss ich den Besuch selbst bezahlen?
Nein. Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe.
Wird beim Besuch kontrolliert?
Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung: Wir geben praktische Tipps und zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf. Der Besuch ist eine Hilfe – kein Test.
Weitere Leistungen

Alles aus einer Hand

Wir freuen uns auf Sie

Lassen Sie uns über Ihre Pflege sprechen

Ein Anruf genügt. Wir hören zu, beraten Sie ehrlich und finden gemeinsam die Versorgung, die zu Ihrem Leben passt.

Jetzt anrufen · 24/7