Leistung · Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – wir springen ein, wenn Sie verhindert sind

Urlaub, Krankheit, ein wichtiger Termin: Auch pflegende Angehörige brauchen Pausen. Wir übernehmen die Pflege in dieser Zeit – flexibel, kurzfristig und verlässlich.

Entlastung für pflegende Angehörige

Wer einen Menschen pflegt, leistet Großes – und darf selbst nicht ausbrennen. Verhinderungspflege ist Ihre gesetzlich verankerte Auszeit: Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, übernehmen wir die Versorgung stunden-, tage- oder wochenweise.

  • Bei Urlaub: Erholen Sie sich mit gutem Gewissen – wir sind da
  • Bei Krankheit: kurzfristige Übernahme der Pflege, wenn Sie ausfallen
  • Bei Terminen: stundenweise Vertretung für Arztbesuche, Behördengänge oder freie Zeit

Ihr Anspruch gegenüber der Pflegekasse

Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson sie bereits längere Zeit versorgt hat. Die Pflegekasse stellt dafür ein jährliches Budget bereit, das sich mit Mitteln der Kurzzeitpflege kombinieren lässt. Welche Beträge Ihnen konkret zustehen, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Kasse.

Auch stundenweise möglich

Verhinderungspflege muss kein ganzer Urlaub sein: Auch stundenweise Einsätze – etwa für einen freien Nachmittag pro Woche – sind möglich und oft besonders wirkungsvoll.

Nahtlose Übernahme

Vor dem ersten Einsatz lernen wir Sie und Ihre Pflegesituation kennen. So können wir die Pflege genau so fortführen, wie sie Ihr Angehöriger gewohnt ist – mit denselben Abläufen, Gewohnheiten und Ritualen.

Ihre Vorteile

Darauf können Sie sich verlassen

Für Angehörige

Ihre Auszeit ist wichtig – wir machen sie möglich.

Kurzfristig verfügbar

Auch spontan: Rufen Sie an, wir finden eine Lösung.

Vertraute Abläufe

Wir führen die Pflege so fort, wie sie gewohnt ist.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ab wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits längere Zeit versorgt hat. Die Details klären wir gerne mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.
Wie kurzfristig können Sie einspringen?
Sprechen Sie uns so früh wie möglich an – bei Krankheit oder Notfällen versuchen wir aber immer, auch sehr kurzfristig eine Lösung zu finden. Wir sind 24/7 erreichbar.
Kann Verhinderungspflege stundenweise genutzt werden?
Ja. Stundenweise Verhinderungspflege ist möglich und wird bei weniger als acht Stunden pro Tag nicht auf die Anspruchstage angerechnet – ideal für regelmäßige kleine Auszeiten.
Weitere Leistungen

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