Urlaub, Krankheit, ein wichtiger Termin: Auch pflegende Angehörige brauchen Pausen. Wir übernehmen die Pflege in dieser Zeit – flexibel, kurzfristig und verlässlich.
Wer einen Menschen pflegt, leistet Großes – und darf selbst nicht ausbrennen. Verhinderungspflege ist Ihre gesetzlich verankerte Auszeit: Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, übernehmen wir die Versorgung stunden-, tage- oder wochenweise.
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson sie bereits längere Zeit versorgt hat. Die Pflegekasse stellt dafür ein jährliches Budget bereit, das sich mit Mitteln der Kurzzeitpflege kombinieren lässt. Welche Beträge Ihnen konkret zustehen, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Kasse.
Verhinderungspflege muss kein ganzer Urlaub sein: Auch stundenweise Einsätze – etwa für einen freien Nachmittag pro Woche – sind möglich und oft besonders wirkungsvoll.
Vor dem ersten Einsatz lernen wir Sie und Ihre Pflegesituation kennen. So können wir die Pflege genau so fortführen, wie sie Ihr Angehöriger gewohnt ist – mit denselben Abläufen, Gewohnheiten und Ritualen.
Ihre Auszeit ist wichtig – wir machen sie möglich.
Auch spontan: Rufen Sie an, wir finden eine Lösung.
Wir führen die Pflege so fort, wie sie gewohnt ist.
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Zur LeistungEin Anruf genügt. Wir hören zu, beraten Sie ehrlich und finden gemeinsam die Versorgung, die zu Ihrem Leben passt.